Über uns - Hausordnung

Drogentherapie bedeutet auch eine vorübergehende Einschränkung in der freien Gestaltung Deiner Lebensführung. Das Leben wird durch den Wochenplan und die Regeln der Gemeinschaft strukturiert. Wie das im Einzelnen aussieht zeigt die Hausordnung:

01. Allgemeines
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in der Hausgemeinschaft.
Die Teilnahme am Therapieprogramm ist Pflicht.
Patienten, die über Nacht oder am Wochenende erkranken, müssen sich um 8.00 h des folgenden Tages persönlich beim diensthabenden Therapeuten melden. Dieser entscheidet über die Teilnahmefähigkeit am Programm.
Wir erwarten von jedem Patienten die Einhaltung der Regeln.

02. Suchtmittel
Der Genuss von Suchtmitteln jeglicher Art ist untersagt. Suchtmittel im Sinne der Hausordnung sind Alkohol in allen Formen, Drogen sowie Medikamente, die nicht von vom Haus beauftragten Ärzten verordnet wurden.
Wer Kenntnis davon hat, dass jemand Suchtmittel zu sich nimmt oder diese für sich oder andere besorgt, ist unbedingt verpflichtet, dies sofort zu melden.

Glücksspiele jeglicher Art sind grundsätzlich verboten.

03. Gewalt
Die Anwendung und Androhung von Gewalt gegen Sachen oder Personen ist untersagt.

04. Beziehung

Partnerschaftliche Beziehungen sind möglich und werden intensiv in die therapeutische Arbeit einbezogen.
Vor Beginn sexueller Kontakte muss die Art der Verhütung mit einem Arzt und den zuständigen Bezugstherapeuten abgeklärt werden. Grundsätzlich müssen in Verbindung mit jeglicher Art von Verhütungsmitteln Kondome zur Vermeidung von Infektionen und ansteckenden Krankheiten (HIV, Hepatitis, Geschlechtskrankheiten etc.) benutzt werden.
Gemeinsame Übernachtungen werden mit den Bezugstherapeuten abgesprochen.

05. Geld und Eigentum
Am Aufnahmetag werden Ausweise, Führerschein, EC-/Kreditkarten
für die Akte kopiert und wieder ausgegeben. Auf Wunsch ist eine
Verwahrung in der Akte möglich.

Die Krankenversicherungskarte wird nach Überprüfung der Gültigkeit
für die Akte kopiert und wieder ausgehändigt.

Ein Betrag in Höhe von € 50.- muss als Kaution hinterlegt werden.
Die Kaution wird nach Beendigung der Therapie erstattet.
Darüber hinaus kann auf Wunsch mitgebrachtes Bargeld zur
Verwahrung abgegeben werden. Die Auszahlung ist ausschließlich
während der Sprech-/Kassenzeiten möglich.

Bankangelegenheiten können freitags im Rahmen der Einkaufsfahrt
oder nach Absprache erledigt werden.

06. Medikamente
Zu Behandlungsbeginn geben die Patienten alle in Ihrem Besitz
befindlichen Medikamente (auch Salben, Sprays, Säfte) ab, damit
der Arzt im Aufnahmegespräch über deren Weiterverwendung
entscheiden kann.
Es dürfen nur vom Arzt verordnete bzw. im Rahmen der
Bedarfsmedikation zugelassene Medikamente eingenommen werden,
die Abholung hat während der Ausgabezeiten zu erfolgen.
Die Weitergabe von Medikamenten ist nicht erlaubt.

07. Ausgang und Aussenkontakte

Ausgang

Die Patienten der Eingangsphase dürfen nur in Gruppen von
mindestens 3 Personen und bis max. 22.00 h innerhalb von
Thalheim ausgehen. Ausgänge außerhalb von Thalheim sind
nur im Rahmen des Therapieprogramms möglich.
Patienten der Intensivphase dürfen in Zweiergruppen und bis
max. 22.00 h innerhalb von Thalheim ohne Absprache ausgehen.
Alle Ausgänge außerhalb von Thalheim müssen mit dem
Bezugstherapeutenteam abgesprochen werden.

Ausgang mit Besuch
Das Verlassen von Thalheim mit Besuch in der Intensivphase ist nach
Absprache (Absprachezettel) mit dem Bezugstherapeuten möglich.

Der Besuch der Gaststätte Reuterstüble in Thalheim ist
nicht gestattet.


Jedes Verlassen des Hausgeländes ist in das Ausgangsbuch
einzutragen, außer bei Ausgängen im Rahmen des Therapieprogramms
(z. B. Arztfahrten, Wanderung, Einkäufe, Arbeitstherapie).

Heimfahrten
Heimfahrten sind grundsätzlich nur nach Absprache möglich. Es sind
maximal 2 Heimfahrten vorgesehen. In Ausnahmefällen (Rückkehr an den
Heimatort, besondere Familienereignisse) können weitere Heimfahrten
bewilligt werden.

Besuche
Besuche sind nach der Eingangsphase alle 14 Tage am Samstag
ab 16.00 h und/oder am Sonntag von 11.00 h – 17.45 h möglich, müssen
jedoch mindestens 8 Tage vorher mit dem Bezugstherapeutenteam
abgesprochen werden. Die Besucher müssen dem diensthabenden
Therapeuten vorgestellt werden.
An Heilig Abend, am 1. Weihnachtsfeiertag und am Ostersonntag
sind keine Besuche möglich.

Telefon und Post
Handys dürfen ausschließlich im Patientenzimmer genutzt werden und
nicht in anderen Räumlichkeiten oder auf dem Gelände benutzt werden.
Zum Freitagseinkauf bzw. beim Verlassen des Geländes in der Freizeit
darf das Handy mitgenommen werden.
Musik hören mit dem Handy ist ausschließlich im Patientenzimmer
und nur über Kopfhörer erlaubt.
Bei Verstoß gegen diese Regelungen wird das Handy für die Dauer
von 48 Stunden eingezogen.


Die Patienten, die sich in der Intensiv- bzw. Adaptionsphase befinden,
müssen damit rechnen, dass Briefe und Pakete geöffnet werden.

Eingehende Briefe für Patienten der Eingangsphase werden geöffnet.
Patienten, die sich in der Intensiv- bzw. Adaptionsphase befinden,
müssen damit rechnen, dass eingehende Briefe geöffnet werden.
Pakete werden grundsätzlich von Patient und Therapeut gemeinsam
geöffnet.

08. Hausreinigung und Hygiene
Als Fachklinik unterliegt das Therapiezentrum den Richtlinien des
Gesundheitsamtes, welche Sauberkeit und Hygiene betreffen.
Die Aufenthaltsräume müssen bis zum Beginn der Nachtruhe wieder im
ursprünglichen Zustand sein. Zeitungen dürfen aus den Aufenthaltsräumen
nicht entfernt werden.

09. Hauseigentum
Wer Hauseigentum mutwillig oder fahrlässig beschädigt muss dieses
ersetzen!

10. Abend- und Nachtruhe
Abendruhe ist täglich ab 23.00 h, Nachtruhe ist um 24.00 h, d. h. es ist
absolute Ruhe, jeder in seinem Bett und das Licht gelöscht.

11. Musik und Fernsehen
Alle Patienten können täglich nach der Abendrunde bis max. 23.00 h sowie
an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zusätzlich von 16.00 h - 18.00 h in den
dafür vorgesehenen Räumen auf Zimmerlautstärke Musik hören bzw. Fernsehen.

Eigene Musik-/Fernsehgeräte dürfen nicht mitgebracht
werden.


12. Lebens- und Genussmittel, Küche
Zu den Essenszeiten besteht eine 15-minütige Anwesenheitspflicht im
Speisesaal oder im angrenzenden Aufenthaltsraum.
Das Betreten der Küche ist grundsätzlich nur dem Küchendienst gestattet.
Private Lebensmittel dürfen weder in der Küche/Speisekammer noch in
den Kühl- und Gefrierschränken gelagert werden.
Es dürfen keine verderblichen Lebensmittel in den Zimmern gelagert werden.

Genuss von Kaffee, Cola, Colamix, Schwarztee: Innerhalb der Einrichtung
sind die genannten Getränke nur dann erlaubt, wenn sie vom Haus
angeboten werden.

Der Konsum von Getränken wie alkoholfreies Bier, - Malzbier, - Wein, -
Sekt ist untersagt.

13. Rauchen
Geraucht werden - auch E-Zigaretten - darf nur in der Freizeit und in den
Programmpausen. Zwischen 24.00 h und 6.00 h herrscht absolutes Rauchverbot.

Es darf nur im freien geraucht werden.

14. Kontaktsperre
Alle Patienten der Einrichtung haben zu ehemaligen Patienten, die
disziplinarisch entlassen wurden oder die Maßnahme abgebrochen haben,
Kontaktsperre (schriftlich, telefonisch etc.). Die Regel gilt, sobald diese
das Einrichtungsgelände verlassen haben.

15. Verstösse gegen die Hausordnung
Wer gegen die Suchtmittelregel (Nr. 2) verstößt oder Gewalt gegen
Personen ausübt hat seine Entlassung bewirkt.
Sonstige Hausordnungsverstöße werden in der Abendrunde geregelt.

16. Wiederaufnahme

Nach Abbruch oder Rückfall kann innerhalb von 24 Stunden ein Antrag
auf Wiederaufnahme gestellt werden. Ob und unter welchen Bedingungen
eine Wiederaufnahme möglich ist, entscheidet das Team.

17. Geltungsdauer
Die Hausordnung ist widerruflich und veränderbar!


Stand: November 2023



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